Anruf-Sammeltaxi (AST)

Mobilität

Anruf-Sammeltaxi (AST)

 

Mit dem Anruf-Sammeltaxi (AST) bietet die Stadt in Zusammenarbeit mit dem Rhein-Sieg-Kreis den Bürgerinnen und Bürgern in Hennef eine qualitativ hochwertige Verbesserung der ÖPNV-Erreichbarkeit durch AST-Fahrten zwischen dem Zentralort und den umliegenden Ortschaften. Anruf-Sammeltaxen ergänzen den ÖPNV an solchen Orten, die gar nicht oder schlecht mit öffentlichen Verkehrsangeboten versorgt sind.

Die wichtigsten Merkmale des Angebotes

 

  • Fahrtmöglichkeiten von allen bisher schlecht oder nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erschlossenen Ortschaften von bzw. nach Hennef;
  • Anschlussmöglichkeiten an den Bahnhof Hennef; d.h. Umsteigemöglichkeiten in Hennef von der S 12 bzw. S 19 und dem RE 9 (Rhein-Sieg-Express) auf AST;
  • Verbesserungen im Abendverkehr und am Wochenende;
  • Fahrtmöglichkeiten von Stadt Blankenberg von und nach Hennef;
  • Fahrtmöglichkeiten zum/vom S-Bahn-Haltepunkt Blankenberg.

 

In den Fahrplanbroschüren sind die AST-Abfahrzeiten angegeben. Möchte jemand eine AST-Fahrt wahrnehmen, muss man diese spätestens 60 Minuten vor dem fahrplanmäßigen Fahrtbeginn in der AST-Zentrale, anmelden:

 

 

Dabei teilt man der zuständigen Zentrale seinen Namen, das Fahrziel, die Anzahl der Begleiter, die gewünschte Abfahrtszeit und die Abfahrstelle (Haltestelle) mit. Wenn Sie ein großes Gepäckstück, das einen Sitzplatz belegt, mitnehmen möchten, teilen Sie dies bitte auch der Zentrale mit. Im Anschluss daran begeben Sie sich bitte rechtzeitig zur AST-Abfahrstelle, Sie werden dort vom Anruf-Sammeltaxi abgeholt, kaufen beim Fahrer einen Fahrschein und werden auf dem schnellsten Weg zum Ziel gebracht. Der letzte Fahrgast quittiert dem AST-Fahrer die Anzahl der beförderten Personen und den Endstand des Taxameters bzw. Wegstreckenzählers.

 

Für weitere Fragen, Anregungen und Kritik stehen Ihnen zur Verfügung:

  • AST Zentrale: Tel. 02241 499 999,
  • die RSVG: Tel. 02241 49 90,
  • die Stadt Hennef: Tel. 02242 888 584.
Fahrpreise

 

  • Erwachsene: 4,90 €
  • Kinder (6 Jahre bis einschl. 14 Jahre): 3,80 €
  • Kinder bis einschließlich 5 Jahre in Begleitung eines zahlenden Fahrgastes: frei
  • Zuschlag für ZeitTicketinhaberInnen die im Besitz einer Kundenkarte mit gültiger Wertmarke für die jeweilige Stadt/Gemeinde sind und für im Rahmen der unentgeltlichen Mitnahmeregelung von VRS JobTickets sowie ZeitTickets im Abo mitreisende Fahrgäste: 3,80 €
  • PolizeivollzugsbeamtInnen des Landes NRW sowie Vollzugsbeamte der Bundespolizei in Uniform: 3,80 €
  • Freifahrtberechtigte Personen gem. Ziffer 7 der VRSTarifbestimmungen (Beförderung Schwerbehinderter): frei
  • Gepäckzuschlag, sofern ein Sitzplatz im Fahrgastraum beansprucht wird 3,80 €