- Startseite
- /
- Hennef Start
- /
- Parken, Verkehr und Stadtplan
- /
- Parkplätze in der Stadt
Die Parkgebühren in Hennef betragen 1 € je halbe Stunde. Für die Höchstparkdauer von max. drei Stunden sind 6 € Gebühr zu zahlen. Für Kurzzeitparken entlang der Straßen bis zu 15 Minuten kann ein Parkschein für 0,20 € gelöst werden – dies gilt nicht für den Heiligenstädter Platz.
In Zentrumsnähe finden Sie auch einige kostenlose Stellplätze, bei denen montags bis freitags eine Parkscheibenpflicht mit einer Höchstparkdauer von maximal 3 Stunden gilt.
Im P+R Parkhaus an der Humperdinckstraße (Parkhaus in Google-Maps) gilt eine Sonderausweispflicht. Gegen Vorlage eines gültigen Monats- oder Jahresfahrausweises oder eines Job-Tickets für den Öffentlichen Personennahverkehr erhalten Sie im Bürgerzentrum im Rathaus einen Parkausweis – jedoch ohne Anspruch auf einen freien Parkplatz. Es gibt außerdem 19 Bügelparkplätze und 38 Rolltorplätze, diese können über die Abteilung Stadtordnungsdienst, Allgemeines Ordnungswesen bei Frau Ring (Telefon 02242 888 782) gemietet werden.
Stellplätze können über die Abteilung Stadtordnungsdienst, Allgemeines Ordnungswesen bei Frau Ring (Telefon 02242 888 782) gemietet werden.
Umsteiger auf den Öffentlichen Personennahverkehr können hier (Platz in Google-Maps) parken. Zusätzlich stehen dort Parkflächen für Fahrräder zur Verfügung. Es besteht auch die Möglichkeit, dort eine Fahrradbox anzumieten (Fahrradboxen – Serviceportal Stadt Hennef).
Zusammen mit dem Verein Smartparking bietet die Stadt Hennef zusätzlich zur Münzzahlung am Parkscheinautomaten die Möglichkeit, Parkgebühren bargeldlos per Mobiltelefon zu entrichten. Die Parkgebühren können ganz bequem und komfortabel auch mit Hilfe einer App über Smartphones bezahlt werden.
Anbieter für das Parken per App
In Hennef stehen folgende Anbieter zur Auswahl:
Auf den jeweiligen Internet-Seiten der Anbieter gibt es ausführliche Informationen, wie die Parkgebühren mit dem Smartphone gezahlt werden können und welche Zusatzkosten berechnet werden. Denn die einzelnen Anbieter unterscheiden sich durch Gebühren, Angebote und Zusatzleistungen.
Zu beachten ist die richtige Auswahl der jeweiligen Parkzone:
Die Vorteile:
Der Verein Smartparking
Der Verein Smartparking ist eine 2015 gegründete Initiative für digitale Parkraumbewachung. Die Plattform ermöglicht das Handyparken in insgesamt 120 Städten und Gemeinden. Die Kunden*innen haben die Auswahl zwischen verschiedenen Anbietern. Diese unterscheiden sich bei den jeweiligen Gebühren, die zu dem Parkgebühren hinzukommen. Einige Anbieter haben auch extra Tarife für Vielparker im Angebot. Weitere Informationen gibt es im Internet unter: www.smartparking.de.
Hier eine Übersicht über öffentliche Parkmöglichkeit für behinderte Menschen in Hennef mit der jeweiligen Anzahl entsprechender Parkplätze:
Das Parkinformationssystem der Stadt Hennef auf unserer SmartCity-Karte befindet sich zurzeit im Testlauf. Im vorläufigen System kann man die freien Parkplätze in der Tiefgarage des Rathauses in der Dickstraße, im Saturn-Parkhaus in der Alten Ladestraße und im Park&Ride Parkhaus in der Humperdinckstraße, das mit einem ÖPNV-Ticket kostenlos nutzbar ist, online sehen. Weiterhin wird der Belegungsstatus von den beiden Behindertenparkplätzen vor dem Rathaus und der beiden e-Ladestationen im Park&Ride Parkhaus in der Humperdickstraße angezeigt.
Hennef-Zentrum
Rathaus-Tiefgarage (inkl. MwSt.)
Bitte beachten
Parkgebühren am Allner See
(Dr.-Pagenstecher-Straße)
Gebührenpflicht ganzjährig täglich von 10 Uhr bis 20 Uhr (auch an Sonn- und Feiertagen), Höchstparkdauer 24 Stunden:
Zeitliche Beschränkungen der Parkmöglichkeiten sollen sicherstellen, dass vor allem im stark frequentierten Stadtzentrum die Parkplätze nicht von Einzelnen blockiert werden, sondern möglichst viele Menschen die Möglichkeit haben, das Zentrum mit dem PKW anzufahren. Die Kontrollen des ruhenden Verkehrs dienen darüber hinaus vor allem dem Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer, insbesondere von Fußgängern, Kindern und Behinderten, sowie der Freihaltung von Fahrgassen für den Rettungs- und Feuerwehrdienst.
Beispiele für Verwarngelder – ohne Verkehrszeichen (gesetzliche Verbote):
Beispiele für Verwarngelder – bei angeordneten Verkehrszeichen: