17 Feb. Thema „Bau-Turbo“
(dmg) Mit dem so genannten „Bau-Turbo“ hat der Bundestag im Oktober 2025 eine umfassende Änderung des Baugesetzbuchs (BauGB) beschlossen. Ziel des Gesetzespakets ist es, die Planungs- und Genehmigungsverfahren im Wohnungsbau deutlich zu beschleunigen und somit kurzfristig mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Der Hennefer Stadtrat hat in seiner Sitzung am 9. Februar 2026 beschlossen, die Regelungen des „Bau-Turbos“ in Hennef anzuwenden. Der Beschluss sieht allerdings vor, dass sich die Bauvorhaben mit den Vorstellungen der Stadt Hennef über die städtebauliche Entwicklung im Einklang befinden müssen. Daher hat er die Stadtverwaltung beauftragt, städtebauliche Kriterien zu entwickeln, anhand derer Vorhaben bewertet und Genehmigungen erteilt werden können.
Außerdem soll die Verwaltung prüfen, welche weiteren Bedingungen für eine Zustimmung erfüllt sein müssen. Dies könnten sein, dass Bauvorhaben in einem bestimmten Zeitraum abgeschlossen sein müssen, dass die Bauträger sich an den Kosten der Infrastruktur beteiligen oder bei größeren Vorhaben im Geschosswohnungsbau geförderten Wohnraum schaffen. Bis diese Kriterien entwickelt worden sind, werden entsprechende Bauanträge nicht genehmigt. Dies soll verhindern, dass zwischenzeitlich Fakten geschaffen werden, die nicht im Sinne der gewünschten städtebaulichen Entwicklung sind.
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Beitrag vom 17.2.2026

