14 Aug. Vollsperrung Ackerstraße: Shuttleverkehr optimiert
(ms) In der Zeit vom 14. Juli 2025 bis zum 30. April 2026 ist die Ackerstraße in Hennef-Uckerath in Höhe der Hausnummern 1 bis 19 voll gesperrt. Der Grund für die Sperrung ist die Kanalsanierung und der Straßenendausbau. Der Verkehr wird umgeleitet über die Straßen „In der Wirdau“ und „Daubenschladestraße“.
Busverbindungen optimiert
Auf den Umleitungsstrecken ist aufgrund der zu geringen Fahrbahnbreiten keine Befahrung mit Linienbussen möglich. Die Tauglichkeit möglicher Umleitungsstrecken hat die Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft (RSVG) bereits im Vorfeld geprüft. Eine Eignung dieser Strecken wurde verneint.
Weil der Fußweg den Grundschülerinnen und -schülern zur Gemeinschaftsgrundschule (GGS) „Am Steimel“ aufgrund ihres Alters nicht zugemutet werden kann und weil es keine Linienanbindung von den Haltestellen „Alter Zoll“ und „Uckerath-West“ zur Grundschule gibt, wird ein Shuttleverkehr mit Kleinbussen (Acht-Sitzer) eingerichtet: Ein Shuttlebus wird die Schüler*innen von der Haltestelle „Hüchel Denkmal“ bis zur GGS „Am Steimel“ bringen. Die Abfahrten für die Grundschülerinnen und -schüler sind ab der Haltestelle „Hüchel Denkmal “ um 7:05 Uhr und 7:25 Uhr sowie ab Hollenbusch um 7:07 Uhr. Der Heimweg mittags von der Schule zurück nach Hüchel wird zu zwei verschiedenen Uhrzeiten ermöglicht. Kinder, die die OGS der Schule besuchen, müssen nach Ende der Betreuung von ihren Eltern abgeholt werden oder die Busverbindung bis „Uckerath West“ nutzen. Weitere Informationen darüber erfolgen über die Schulen.
Da es auch für die Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen gefährlich ist mit dem Rad oder zu Fuß über die unbeleuchtete Bus- und Ackerstraße die Haltestellen an der B 8 sicher zu erreichen, hat die Stadt das Angebot optimiert. Für die Schülerinnen und Schülern der weiterführenden Schule gibt es morgens drei zusätzliche Fahrten mit dem Kleinbus (Acht-Sitzer) ab der Haltestelle „Hüchel Denkmal“ bis an die Vollsperrung der Ackerstraße an. Eine Fahrt bis unmittelbar an die Haltestellen auf der Westerwaldstraße (B 8) ist wegen dort fehlender Wendemöglichkeiten, dem hohen Verkehrsaufkommen auf der Westerwaldstraße und den zu erwarteten langen, unkalkulierbaren Fahrzeiten nicht möglich. Ein Shuttletransfer hingegen, der nur bis an die Baustelle reicht, ist wegen geringem Verkehrsaufkommen weitestgehend störungsfrei, dadurch planbar und mit einem Fahrzeug und einem Fahrer möglich. Von der Ausstiegstelle können die Schülerinnen und Schüler entlang der Baustelle auf beleuchten Wegen zirka 400 Meter bis zur Haltestelle „Uckerath West“ oder der Haltestelle „Alter Zoll“ gehen.
Die Abfahrten ab der Haltestelle „Hüchel Denkmal“ sind für 6:25 Uhr, 6:35 Uhr und 6:45 Uhr vorgesehen. Damit stehen insgesamt 24 Plätze zur Beförderung von Schülerinnen und Schülern der weiterführenden Schulen zur Verfügung. Im Anschluss an die letzte Shuttlefahrt werden dann die zwei Direkt-Fahrten zur Grundschule durchgeführt. Bitte beachten, dass bei diesen Fahrten kein Halt auf der Westerwaldstraße eingeplant ist, daher ist eine Mitfahrt von Schülerinnen und Schülern der weiterführenden Schulen nicht möglich.
Ein Nachmittagsshuttle für die Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen kann wegen der vielen unterschiedlichen Schulendzeiten und der unterschiedlichen Schulstandorte leider nicht angeboten werden.
Alle Busfahrten starten unmittelbar nach den Ferien. Die Stadtverwaltung beobachtet die Nutzung und Auslastung der Busfahrten und steuert bei Bedarf nach.
Zufahrt zu den Grundstücken
Die Zufahrt der Grundstücke für die Anlieger im Bereich der Baumaßnahme ist je nach Bauablauf eingeschränkt und möglich in Absprache mit den Baubeteiligten. Fußläufig sind alle Grundstücke in der Bauzeit erreichbar.
Leider sind die Tiefbauarbeiten für die Anwohnerinnen und Anwohner der Ortslagen Hüchel und Hollenbusch mit spürbaren Belastungen verbunden. Die Stadt bemüht sich, die Kanalsanierung und den Straßenausbau so zügig wie möglich zu realisieren, damit die Ackerstraße wieder befahren werden kann. Alle am Bau Beteiligten sind bemüht, die Einschränkungen für die Anlieger auf ein Mindestmaß zu begrenzen.
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Beitrag vom 9.7.2025, Aktualisierung vom 14. August 2025

