Stadtrat


Der Stadtrat und die Fachausschüsse

Der Stadtrat ist das wichtigste Entscheidungsgremium in Hennef. Vorsitzender ist der Bürgermeister, der zugleich die Stadtverwaltung leitet. Der Rat ist oberstes Verwaltungsorgan der Gemeinde. Er fasst Beschlüsse in allen wichtigen Angelegenheiten der Stadt, wobei die meisten Themen bereits in Fachausschüssen beraten und beschlossen worden sind. Der Stadtrat hat jedoch das letzte Wort.

Die Sitzungen des Rates (und der Fachausschüsse) sind öffentlich, damit Bürgerinnen und Bürger und die Presse die Diskussionen und Entscheidungsprozesse mitverfolgen können. Jedoch haben alle Sitzungen am Schluss einen meist kurzen nichtöffentlichen Teil, in denen Themen besprochen werden, die zum Schutze Dritter nicht öffentlich werden dürfen.


Die Fraktionen im Stadtrat

Fraktion der CDU

 

Fraktion der SPD

 

Fraktion Bündnis90/Die Grünen

Fraktion Die Unabhängigen

Fraktion der FDP

Die Fraktion


Auskunft gem. §§ 7 und 7 Korruptionsbekämpfungsgesetz

Am 01. März 2005 ist das von der Landesregierung NRW am 16.12.2004 erlassene Korruptionsbekämpfungsgesetz - KorruptionsbG NW- in Kraft getreten. Es wurde zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. September 2021 (GV. NRW. S. 1072), in Kraft getreten am 01. Juni 2022. Die Mitglieder in den Gremien und der Hauptverwaltungsbeamte der Stadt Hennef (Sieg) sind danach verpflichtet, schriftlich Auskunft zu geben über

  1. den ausgeübten Beruf und Beraterverträge,
  2. die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5    des Aktiengesetzes,
  3. die Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen,
  4. die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen,
  5. die Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien.

Diese Angaben sind in geeigneter Form jährlich zu veröffentlichen. Der Rat der Stadt Hennef (Sieg) beschloss in seiner Sitzung am 21.12.2020, dass die nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz geforderten Erklärungen aller kommunalen Mandatsträger*innen und des Hauptverwaltungsbeamten nach einheitlichen Vorgaben dem Bürgermeister zu melden sind. Die Daten sind auf Dauer im Rats- und Bürgermeisterbüro hinterlegt und können dort von interessierten Bürgerinnen und Bürgern während der Dienststunden eingesehen werden. Die Daten werden dauerhaft auf der städtischen Homepage im Internet veröffentlicht. Daneben erfolgte die Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Hennef (Sieg) über die Möglichkeit der Einsichtnahme im Ratsbüro.

Die Zusammenfassung der von den Mitgliedern der Gremien der Stadt Hennef (Sieg) beantworteten Fragebögen liegen im Rathaus, Ratsbüro, Zimmer 1.08, Monika Dameris, Tel. 02242 / 888-197, während der Öffnungszeiten montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, montags und mittwochs von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr für jede*n Interessierte*n zur Einsichtnahme aus.

Die Gewähr für die Richtigkeit der Angaben und Aktualisierung bei Veränderungen liegt bei der/dem Meldepflichtigen.

Der vollständige Text des Korruptionsbekämpfungsgesetzes ist unter diesem Text als Dowload verfügbar und auf den Seiten des Landes NRW zu finden (www.im.nrw.de).

Informationssystem

Im Bürgerinformationssystem finden Sie frei zugänglich alle relevanten Informationen über den Stadtrat, über die Ausschüsse, über die Rats- und Ausschussmitglieder, außerdem alle Tagesordnungen und Niederschriften.

Für die Mitglieder des Stadtrates steht eine mit Passwort geschütztes Ratsinformationssystem zur Verfügung, indem die gleichen Informationen wie im Bürgerinformationssystem und zusätzlich alle Informationen der sogenannten nicht öffentlichen Teile der Tagesordnungen zu finden sind.

Kleine Anfragen

Die Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Hennef vom vom 15.03.2021 regelt in § 19 das "Fragerecht der Ratsmitglieder und Mitteilungen". Dort heißt es unter anderem: "Kleine Anfragen, die bis zu fünf Unterfragen enthalten dürfen, müssen binnen 14 Kalendertagen beantwortet werden. Die Anfragen und Antworten werden den anderen Ratsmitgliedern, sowie der Öffentlichkeit wöchentlich gesammelt auf der Internetseite der Stadt Hennef bekannt gegeben." 

Diese Kleinen Anfragen nebst Antworten der Stadtverwaltung findet man hier auf dieser Seite.

Kommunalwahl 2020

Externer Link: Die Hennefer Wahlergebnisse vom 13. September und der Stichwahl vom 27. September der Kommunalwahl 2020 findet man hier auf de Website des Rechenzentrums.

Die wichtigtsten Grafiken haben wir Ihnen hier zusammengefasst (für eine Vergößerung bitte anklicken):

Die Mitglieder des Stadtrates

Dem Rat der Stadt Hennef gehören nach dem Ergebnis der Kommunalwahl 2020 mit Bürgermeister Mario Dahm (SPD) 49 Personen an. Davon sind 36 Männer (73,47 %) und 13 Frauen (26,53 %). Im Einzelnen sind das folgende Personen:

CDU

  • Peter Auerbach
  • Karl-Michael Büllesbach
  • Claudia Dederich
  • Gerhard Dohlen
  • Peter Ehrenberg
  • Martin Gerards
  • Markus Kania
  • Elisabeth Keuenhof
  • Angelina Keuter
  • Uta Kugland
  • Christoph Laudan
  • Reinhard Lindner
  • Ulrich Merz
  • Dirk Mikolajczak
  • Wolfgang Neuhöfer
  • Ralf Offergeld
  • Heinz Willi Sauer
  • Sören Schilling
  • Thomas Wallau

SPD

  • Dorothee Akstinat
  • Hans Jürgen Diekmann
  • Claudia Engler
  • Bettina Fichtner
  • Björn Golombek
  • Henning Herchenbach
  • Veronika Herchenbach-Herweg
  • Ralf Jung
  • Karin Lemke
  • Simone Löffel
  • Hanna Nora Meyer
  • Dirk Schlömer
  • Gerald Steinmetz
  • Christian Tölle

Bündnis 90 / Die Grünen

  • Matthias Ecke
  • Detlev Fiedrich
  • Kay-Henning Gockel
  • Iris Laier
  • Johannes Noppeney
  • Jennifer Sass
  • Sabine Widmaier

Die Unabhängigen

  • Norbert Niebiossa
  • Norbert Meinerzhagen
  • Dirk Schönenborn

F.D.P.

  • Michael Marx
  • Alexander Hildebrandt
  • Kevin Müllerke

Die Fraktion

  • Detlef Krey
  • Astrid Stahn

Hennefer Erklärung

Nächstenliebe, Gastfreundschaft, Hilfsbereitschaft und Toleranz sind Kern unseres Menschenbildes und ein ganz wesentlicher und unverzichtbarer Teil unserer Kultur. „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ So lautet der erste Artikel unseres Grundgesetzes. In Absatz 2 dieses Artikels heißt es: „Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.“ Diese Haltung aufrichtiger Menschlichkeit ist für uns in Hennef die Grundlage allen Handelns. Die Grundrechte gelten für jeden Menschen, gleich welchen Glaubens, welchen Geschlechts, welcher Herkunft oder welcher Lebensweise. Lesen Sie hier den kompletten Wortlaut der Hennefer Erklärung.