Kita-Betreuung – die wichtigsten Änderungen

(26.6.2018, ms) Beitragsfreiheit ab dem dritten Kind, Beitragsfreiheit für Eltern mit einem Jahreseinkommen bis 25.000 Euro, Ausbau der Kindertagesbetreuung, getrennter Elternbeitrag für getrennt lebende Familien im sogenannten „Wechselmodell“ und die Erhöhung der Elternbeiträge, die alle drei Jahre ansteht, um 5 Prozent – das sind die wichtigsten Änderungen für Eltern, die eine Kita-Betreuung für ihre Kinder in Anspruch nehmen. In Kraft treten diese mit dem 1. August 2018. Das beschloss der Rat der Stadt Hennef in seiner Sitzung am 25. Juni 2018.

Satzung stärkt Kindertagespflege

Neben der Beitragsfreiheit bis 25.000 Euro Jahreseinkommen und der Freistellung von Beiträgen für das dritte und jedes weitere Kind, setzt die  "Satzung der Stadt Hennef zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Tagesbetreuung von Kindern" ein klares Signal zur Stärkung der Kindertagespflege. Als gleichrangiges Berufsfeld zur Kindertageseinrichtung erhöht sich die Förderung pro Kind um 5 Prozent auf 5,25 Euro pro Stunde. Das bedeutet für die Stadt Hennef ab 2019 einen jährlichen Mehraufwand von 60.000 Euro.
Zudem wird ein Mietkostenzuschuss in Höhe von 40 Euro pro Kind und pro Jahr gewährt.  Die Urlaubstage der Tagespflegepersonen werden von zuvor 25 auf 30 Tage erhöht.

Interessierte am Berufsfeld der Tagespflege haben zukünftig bessere Startbedingungen: Die Qualifizierungskosten zur Ausbildung als Tagespflegeperson werden zu 100 Prozent erstattet, sobald man erfolgreich qualifiziert und mit der Betreuung tatsächlich begonnen hat.

Beitragsfreiheit und Erhöhung der Elternbeiträge

Nach der Satzung werden die Elternbeiträge alle drei Jahre um 5 Prozent erhöht. Die Beitragsfreiheit ab dem dritten Kind sowie die Beitragsfreiheit für Eltern mit einem Jahreseinkommen bis 25.000 Euro, bedeutet für die Stadt ab 2019 einen finanziellen Mehraufwand von rund 57.000 Euro.